Transportschein für die Krankenfahrt
Der Transportschein, korrekt die Verordnung einer Krankenbeförderung, entscheidet darüber, ob die Krankenkasse eine Fahrt bezahlt. Hier steht, wer ihn ausstellt und worauf zu achten ist.
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Art der Fahrt
Vom Arzt ausgestellt
Die Verordnung stellt die behandelnde Praxis oder der Klinik-Sozialdienst aus.
Vorher genehmigen lassen
In vielen Fällen muss die Kasse vor der Fahrt zustimmen.
Dauerverordnung möglich
Bei wiederkehrender Behandlung deckt ein Schein die ganze Serie ab.
Digital übermittelbar
Der Schein kann als Foto oder PDF über das Formular hochgeladen werden.
Wer den Transportschein ausstellt
Ausgestellt wird die Verordnung von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt. Nach einem Klinikaufenthalt übernimmt das häufig der Sozialdienst des Krankenhauses, der auch beim weiteren Ablauf hilft.
Auf dem Schein wird angegeben, warum eine Beförderung nötig ist, welches Verkehrsmittel vorgesehen ist und ob es sich um eine einzelne Fahrt oder eine Serie handelt.
Wann die Kasse zahlt
Bei stationärer Behandlung werden Fahrten in der Regel übernommen. Bei ambulanter Behandlung gilt das nur in bestimmten Fällen, etwa bei Dialyse, onkologischer Behandlung oder Strahlentherapie, sowie bei dauerhafter Mobilitätseinschränkung mit entsprechendem Merkzeichen.
Häufig muss die Kasse der Fahrt vorher zustimmen. Wird erst nach der Fahrt eingereicht, besteht das Risiko, dass die Kosten selbst getragen werden müssen. Im Zweifel lohnt ein kurzer Anruf bei der Kasse.
- Verordnung vor der Fahrt einholen
- Genehmigung der Krankenkasse abwarten, wenn nötig
- Bei Serienbehandlung nach einer Dauerverordnung fragen
- Zuzahlung beachten, sie fällt je nach Fall an
Worauf auf dem Schein zu achten ist
Bevor der Schein eingereicht wird, lohnt ein kurzer Blick auf drei Punkte. Fehlt einer davon, weist die Krankenkasse die Abrechnung zurück. Die Fahrt muss dann im schlimmsten Fall selbst bezahlt werden.
Am wichtigsten ist die Unterschrift der ausstellenden Ärztin oder des ausstellenden Arztes. Üblich und meist verlangt ist zusätzlich der Praxisstempel. Ein Schein ohne Unterschrift ist gegenüber der Kasse wertlos, so vollständig er sonst auch ausgefüllt sein mag.
Ebenso wichtig ist das Feld für das Verkehrsmittel im unteren Teil des Formulars. Soll die Fahrt mit dem Taxi oder Mietwagen erfolgen, muss dort genau das angekreuzt sein. Ist stattdessen ein Krankentransportwagen angekreuzt oder gar nichts, deckt der Schein die Taxifahrt nicht ab.
- Unterschrift der ausstellenden Praxis, ohne sie ist der Schein wertlos
- Praxisstempel, üblich und in der Regel verlangt
- Im unteren Teil muss Taxi oder Mietwagen angekreuzt sein
- Angaben zu Datum, Ziel und Anzahl der Fahrten prüfen
Übermittlung an Taxi Silas
Der Transportschein kann direkt beim Anfrageformular als Foto oder PDF hochgeladen werden, auch vom Handy aus. Wer ihn noch nicht hat, reicht ihn später nach: Die Fahrt lässt sich trotzdem vorab vereinbaren.
Liegt eine genehmigte Verordnung vor, erfolgt die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse. Eine eigene Vorleistung ist dann nicht nötig.
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Gut zu wissen
Die Fragen, die am häufigsten gestellt werden.
Die ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung. Sie belegt gegenüber der Krankenkasse, dass die Fahrt medizinisch notwendig ist.
Die Unterschrift der ausstellenden Praxis ist zwingend, ohne sie erkennt die Kasse den Schein nicht an. Der Praxisstempel ist zusätzlich üblich und wird in der Regel verlangt.
Im unteren Teil des Formulars wird das Verkehrsmittel festgelegt. Nur wenn dort Taxi oder Mietwagen angekreuzt ist, deckt der Schein eine Taxifahrt ab. Steht dort ein anderes Verkehrsmittel oder gar nichts, wird die Fahrt nicht übernommen.
Die behandelnde Praxis oder nach einem Klinikaufenthalt der Sozialdienst des Krankenhauses.
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