Taxitarif im Landkreis Tübingen
Was eine Taxifahrt kostet, legt nicht das Unternehmen fest, sondern das Landratsamt per Rechtsverordnung. Hier stehen die geltenden Sätze, damit vorher klar ist, womit zu rechnen ist.
Die Eckwerte
Grundentgelt
5,00 €
je Fahrt, unabhängig von der Strecke
Mindestentgelt
5,10 €
Grundentgelt und erste Fortschalteinheit
Wartezeit
38,00 €
je Stunde, entspricht 0,10 € je 9,47 Sekunden
Preis je Kilometer
Die Verordnung kennt vier Preisstufen. Welche gilt, hängt von der Tageszeit und der Art der Fahrt ab. Nachts sowie an Sonn- und Feiertagen liegt der Satz höher.
Werktags
Montag bis Samstag, 6:00 bis 22:00 Uhr
Rundfahrt
Preisstufe 1
2,10 €je km
0,10 € je angefangene 47,62 m
Zielfahrt
Preisstufe 2
2,70 €je km
0,10 € je angefangene 37,04 m
Nacht, Sonn- und Feiertage
22:00 bis 6:00 Uhr sowie sonn- und feiertags ganztägig
Rundfahrt
Preisstufe 3
2,30 €je km
0,10 € je angefangene 43,48 m
Zielfahrt
Preisstufe 4
2,90 €je km
0,10 € je angefangene 34,48 m
Großraumfahrzeug
Wird ausdrücklich ein Fahrzeug ab sechs Sitzplätzen angefragt, sieht die Verordnung einen Zuschlag vor. Die Höhe nennt der Betrieb auf Anfrage, am besten gleich bei der Reservierung.
Rechtsgrundlage ist die Rechtsverordnung des Landratsamtes Tübingen über die Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen, erlassen nach § 51 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz. Maßgeblich ist immer der Wortlaut der Verordnung in der jeweils geltenden Fassung. Für eine verbindliche Auskunft zum konkreten Fall genügt ein Anruf unter 07071 5 20 20.
Gut zu wissen
Die Fragen, die am häufigsten gestellt werden.
Das Landratsamt Tübingen per Rechtsverordnung, auf Grundlage von § 51 des Personenbeförderungsgesetzes. Der Tarif gilt für alle Taxen im Landkreis gleichermaßen, er ist kein Angebot des einzelnen Unternehmens.
Die Verordnung kennt vier Stufen, zwei für tagsüber und zwei für nachts sowie an Sonn- und Feiertagen. Welche davon greift, stellt der Fahrer am Taxameter ein, abgerechnet wird danach. Auf Wunsch nennt der Fahrer die eingestellte Stufe vor der Abfahrt.
Wartezeit wird mit 38,00 € je Stunde berechnet, im Takt von 0,10 € je 9,47 Sekunden. Das betrifft etwa Wartezeiten während eines kurzen Termins, wenn ausdrücklich gewartet werden soll.
Ja. Für Fahrten über die Grenzen des Pflichtfahrgebiets hinaus, etwa zum Flughafen oder in eine andere Stadt, lässt sich der Preis vorab vereinbaren. Innerhalb des Landkreises gilt der Taxameter-Tarif.
Jetzt Fahrt reservieren oder direkt anrufen
Rund um die Uhr erreichbar unter 07071 5 20 20. Barrierefrei, zuverlässig, seit über 50 Jahren in Tübingen.

