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Taxi Silas TübingenTaxi Silas
Amtlicher Tarif

Taxitarif im Landkreis Tübingen

Was eine Taxifahrt kostet, legt nicht das Unternehmen fest, sondern das Landratsamt per Rechtsverordnung. Hier stehen die geltenden Sätze, damit vorher klar ist, womit zu rechnen ist.

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Die Eckwerte

Grundentgelt

5,00 €

je Fahrt, unabhängig von der Strecke

Mindestentgelt

5,10 €

Grundentgelt und erste Fortschalteinheit

Wartezeit

38,00 €

je Stunde, entspricht 0,10 € je 9,47 Sekunden

Preis je Kilometer

Die Verordnung kennt vier Preisstufen. Welche gilt, hängt von der Tageszeit und der Art der Fahrt ab. Nachts sowie an Sonn- und Feiertagen liegt der Satz höher.

Werktags

Montag bis Samstag, 6:00 bis 22:00 Uhr

Rundfahrt

Preisstufe 1

2,10 €je km

0,10 € je angefangene 47,62 m

Zielfahrt

Preisstufe 2

2,70 €je km

0,10 € je angefangene 37,04 m

Nacht, Sonn- und Feiertage

22:00 bis 6:00 Uhr sowie sonn- und feiertags ganztägig

Rundfahrt

Preisstufe 3

2,30 €je km

0,10 € je angefangene 43,48 m

Zielfahrt

Preisstufe 4

2,90 €je km

0,10 € je angefangene 34,48 m

Großraumfahrzeug

Wird ausdrücklich ein Fahrzeug ab sechs Sitzplätzen angefragt, sieht die Verordnung einen Zuschlag vor. Die Höhe nennt der Betrieb auf Anfrage, am besten gleich bei der Reservierung.

Rechtsgrundlage ist die Rechtsverordnung des Landratsamtes Tübingen über die Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen, erlassen nach § 51 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz. Maßgeblich ist immer der Wortlaut der Verordnung in der jeweils geltenden Fassung. Für eine verbindliche Auskunft zum konkreten Fall genügt ein Anruf unter 07071 5 20 20.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Die Fragen, die am häufigsten gestellt werden.

Das Landratsamt Tübingen per Rechtsverordnung, auf Grundlage von § 51 des Personenbeförderungsgesetzes. Der Tarif gilt für alle Taxen im Landkreis gleichermaßen, er ist kein Angebot des einzelnen Unternehmens.

Die Verordnung kennt vier Stufen, zwei für tagsüber und zwei für nachts sowie an Sonn- und Feiertagen. Welche davon greift, stellt der Fahrer am Taxameter ein, abgerechnet wird danach. Auf Wunsch nennt der Fahrer die eingestellte Stufe vor der Abfahrt.

Wartezeit wird mit 38,00 € je Stunde berechnet, im Takt von 0,10 € je 9,47 Sekunden. Das betrifft etwa Wartezeiten während eines kurzen Termins, wenn ausdrücklich gewartet werden soll.

Ja. Für Fahrten über die Grenzen des Pflichtfahrgebiets hinaus, etwa zum Flughafen oder in eine andere Stadt, lässt sich der Preis vorab vereinbaren. Innerhalb des Landkreises gilt der Taxameter-Tarif.

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