Damit die Kasse zahlt und das Fahrzeug passt
An drei Stellen auf dem Transportschein scheitert die Abrechnung am häufigsten. Ab fünf Personen kommt ein anderes Fahrzeug. Beides lässt sich vorher klären. Hier steht, wie.
01
Transportschein und Krankenkasse
Ob die Krankenkasse eine Fahrt bezahlt, entscheidet sich auf einem einzigen Blatt Papier. Diese Punkte werden am häufigsten übersehen.
Unterschrift ist Pflicht
Ohne Unterschrift der ausstellenden Praxis erkennt die Kasse den Schein nicht an. Das gilt auch dann, wenn alle übrigen Felder korrekt ausgefüllt sind.
Praxisstempel gehört dazu
Zusätzlich zur Unterschrift üblich und in der Regel verlangt. Fehlt er, lohnt der kurze Weg zurück in die Praxis, bevor die Fahrt stattfindet.
Taxi muss angekreuzt sein
Im unteren Teil des Formulars steht das Verkehrsmittel. Ist dort ein Krankentransportwagen angekreuzt oder gar nichts, deckt der Schein keine Taxifahrt ab.
Genehmigung vor der Fahrt
Bei ambulanter Behandlung muss die Kasse der Fahrt häufig vorher zustimmen. Wer erst nach der Fahrt einreicht, trägt das Risiko, die Kosten selbst zu tragen.
Dauerverordnung bei Serien
Bei wiederkehrenden Behandlungen wie Dialyse, Chemotherapie oder Bestrahlung deckt eine Dauerverordnung die gesamte Serie ab. Das erspart den Weg zur Praxis vor jeder einzelnen Fahrt.
Zuzahlung einplanen
Je nach Fall fällt eine gesetzliche Zuzahlung an. Die genaue Höhe und mögliche Befreiungen klärt die eigene Krankenkasse.
02
Fahrten im Rollstuhl
Barrierefreie Fahrten laufen anders ab als eine gewöhnliche Taxifahrt. Was vorher bekannt ist, spart am Tag der Fahrt Zeit.
Kein Umsetzen nötig
Der Einstieg erfolgt über eine Rampe direkt im Rollstuhl. Anschließend wird der Rollstuhl nach Vorschrift im Fahrzeug verzurrt.
Art des Rollstuhls angeben
Faltrollstuhl, Aktivrollstuhl oder Elektrorollstuhl unterscheiden sich in Gewicht und Maßen. Ein kurzer Hinweis bei der Bestellung stellt sicher, dass alles passt.
Vorbestellung empfohlen
Das barrierefreie Fahrzeug sollte rechtzeitig reserviert werden, damit es zur gewünschten Zeit bereitsteht.
Halteplatz mitdenken
Für die ausfahrbare Rampe wird Platz hinter dem Fahrzeug gebraucht. In engen Straßen hilft der Hinweis, wo gehalten werden kann.
Begleitung möglich
Eine Begleitperson kann mitfahren. Bei der Bestellung angeben, damit die Sitzplätze eingeplant werden.
03
Flughafen und Fernfahrten
Bei planbaren Fahrten entscheidet die Vorbereitung darüber, ob es entspannt bleibt.
Abfahrtszeit an der Abflugzeit
Die Abholzeit wird rückwärts von der Abflugzeit gerechnet, mit Puffer für Anfahrt und Abfertigung. Die Flugnummer im Formular hilft dabei.
Festpreis vorab vereinbaren
Für Flughafenfahrten und längere Strecken lässt sich der Preis vor der Fahrt festlegen, damit die Kosten von vornherein feststehen.
Gepäck vorher nennen
Vier Personen mit großen Koffern sprengen den Kofferraum eines normalen Wagens. Wird das vorab gesagt, kommt gleich das passende Fahrzeug.
Fahrten im ganzen Bundesgebiet
Auch weite Strecken sind möglich, etwa zu einer Spezialklinik oder zu Angehörigen in einer anderen Stadt. Für solche Fahrten empfiehlt sich eine Anfrage einige Tage im Voraus.
04
Gruppen und Großraumtaxi
Ab fünf Personen ändert sich das Fahrzeug und damit auch die Planung.
Acht Sitzplätze
Für größere Gruppen steht ein Bus mit acht Sitzplätzen bereit. Die Gruppe bleibt zusammen, statt sich auf zwei Fahrzeuge zu verteilen.
Genaue Personenzahl nennen
Von der Zahl hängt ab, welches Fahrzeug fährt. Eine ungefähre Angabe führt im Zweifel dazu, dass jemand stehen bleibt.
Sitzreihen für Gepäck
Reihen lassen sich umlegen, dadurch entsteht Ladefläche. Sinnvoll bei Flughafenfahrten oder Fahrten mit Ausrüstung.
Rechtzeitig reservieren
Bei Feiern, Vereinsfahrten oder Betriebsausflügen möglichst früh anfragen, damit das Fahrzeug zur gewünschten Zeit eingeplant ist.
05
Bestellung, Preise und Ablauf
Die Fragen, die unabhängig von der Art der Fahrt immer wieder aufkommen.
Drei Wege zur Bestellung
Telefonisch, über das Formular oder per WhatsApp. Für sofortige Fahrten ist der Anruf am schnellsten, für geplante Fahrten reicht das Formular.
Rund um die Uhr erreichbar
An sieben Tagen die Woche, auch nachts, an Sonn- und Feiertagen.
Abrechnung nach Taxitarif
Innerorts wird nach dem amtlichen Taxitarif per Taxameter abgerechnet, festgesetzt vom Landratsamt Tübingen. Grundentgelt 5,00 €, danach 2,10 bis 2,90 € je Kilometer je nach Tageszeit und Fahrtart. Alle Sätze stehen auf der Seite zum Taxitarif.
Anfahrt kostet nichts
Der Weg zum Abholort wird nicht berechnet. Das Taxameter startet erst, wenn die Fahrt beginnt.
Wiederkehrende Fahrten hinterlegen
Wer regelmäßig zur selben Zeit fährt, kann die Termine einmal hinterlegen lassen. Danach entfällt das wiederholte Bestellen.
Im Zweifel kurz anrufen
Fragen zu Zahlungsmöglichkeiten, Kindersitzen oder der Mitnahme von Tieren lassen sich am Telefon in einer Minute klären, passend zum konkreten Fall.
Amtlicher Tarif
Was eine Fahrt kostet
Grundentgelt, Kilometerpreise und Wartezeit im Landkreis Tübingen.Festgesetzt vom Landratsamt, nicht vom Unternehmen.
Jetzt Fahrt reservieren oder direkt anrufen
Rund um die Uhr erreichbar unter 07071 5 20 20. Barrierefrei, zuverlässig, seit über 50 Jahren in Tübingen.

